Ihr Fachanwalt für: Strafrecht

Strafverteidigung und Präventivberatung - Kanzlei Koblenz

Fachanwalt für Strafrecht – Strafverteidigung und Präventivberatung – Kanzlei Düsseldorf

Das allgemeine Strafrecht umfasst solche Delikte, die in das Strafgesetzbuch (StGB) Eingang gefunden haben und sich daher nicht in sog. strafrechtlichen Nebengesetzen wie bspw. dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) finden. Unsere Strafverteidigung im allgemeinen Strafrecht erstreckt sich maßgeblich auf die Verteidigung in solchen Verdachtslagen, die Angehörigen aller Berufsgruppen zur Last gelegt werden können, wie z.B.:

  • Eigentums- und Vermögensdelikte (wie Diebstahl, Betrug, Untreue)
  • Gewaltdelikte (wie Erpressung, Körperverletzung, Freiheitsberaubung)
  • Jugendstrafrecht (Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende)
  • Sexualstrafrecht (wie sexueller Missbrauch, sexuelle Nötigung)
  • Umweltstrafrecht (wie unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen, Gewässerverunreinigung)
  • Urkundsdelikte (wie Urkundenfälschung und mittelbare Falschbeurkundung)
  • Verkehrsstraftaten (wie Nötigung, Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheitsfahrt)

Wir leisten außerdem Zeugenbeistand und vertreten Ihre Interessen als Geschädigter einer Straftat im Rahmen der Nebenklage.

Darüber hinaus sind kompetente Ansprechpartner im maßgeblich berufs- und unternehmensbezogenen Strafrecht. Neben den, aufgrund der berufs- und zum Teil dienst- und approbationsrechtlichen Implikationen als Spezialgebiete zum Wirtschaftsstrafrecht zu betrachtenden Bereichen des

stellen sich unsere Leistungen im Wirtschaftsstrafrecht wie folgt dar:

  • Compliance,
  • Strafverteidigung im Unternehmensstrafrecht / Unternehmensordnungswidrigkeitenrecht,
  • Korruptionsstrafrecht (Vorteilsannahme und Bestechlichkeit / Vorteilsgewährung und Bestechung),
  • Wettbewerbsverstöße,
  • Außenhandelsstrafrecht,
  • Insolvenzstrafrecht,
  • Steuerstrafrecht,
  • Geschädigtenbeistand/ Unternehmensvertretung.

 

Sinn und Zweck professioneller Strafverteidigung

Strafrechtliche Ermittlungen drängen Beschuldigte häufig  psychisch in die Defensive. Spätestens in Anbetracht staatlicher Zwangsmaßnahmen wie Durchsuchung oder Festnahme neigt der Mensch zu unüberlegten Reaktionen, um sich aus der jeweiligen Zwangslage zu befreien. Solche Reaktionen schaden meistens. In der Regel belastet sich der Beschuldigte hiermit, und nicht selten hätten die strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft keinerlei Erfolg, wenn der vom Ermittlungsverfahren Betroffene nicht unüberlegt eine erste mündliche Einlassung abgegeben hätte.

Mit einem erfahrenen, kompetenten und diskreten Strafverteidiger/ Fachanwalt für Strafrecht an der Seite legt sich die erste Panik schnell und ungünstiges Agieren im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren kann vermieden werden. Bereits vor diesem Hintergrund ist zu empfehlen, dass der Beschuldigte seine Situation frühzeitig mit anwaltlichem Beistand bespricht, um zu erörtern, inwieweit der zur Last gelegte Sachverhalt bis dato tatsächlich und rechtlich zutreffend gewürdigt wurde und wie die Beweismöglichkeiten der Staatsanwaltschaft einzuschätzen sind.

Die frühzeitige Beauftragung eines Fachanwalts für Strafrecht, der über nachhaltiges Erfahrungswissen in dem zur Last gelegten Bereich des Strafrechts verfügt, kann geeignet sein, das Verfahren frühzeitig in die richtige Richtung zu lenken. Vor diesem Hintergrund ist die Beauftragung eines Strafverteidigers Ausdruck von Professionalität, nicht aber Ausdruck eines Schuldeingeständnisses.

Soweit es zum frühen Zeitpunkt, d.h. noch vor Erhalt der Ermittlungsakte durch den Rechtsanwalt, möglich ist, sollten Strategiebesprechungen erfolgen. Eine realistische und nicht überhebliche Einschätzung der Situation hilft entscheidend, die Weichen für Ihre nähere Zukunft zu stellen.

Die Tätigkeit der auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwälte/ Fachanwalt für Strafrecht der Anwaltskanzlei Dr. Peters & Partner in Düsseldorf, Koblenz, Köln, Frankfurt, München und Berlin umfasst neben der Strafverteidigung die Präventivberatung, insbesondere von Unternehmen, um strafbarem Handeln der Mitarbeiter vorzubeugen, denn wenig belastet mehr, als ein Ermittlungs- oder Strafverfahren, das je nach Fall geeignet sein kann, nicht nur die berufliche und persönliche Existenz des Beschuldigten zu zerstören, sondern – im Wirtschaftsstrafrecht – auch das Unternehmen in den wirtschaftlichen Ruin zu treiben.

Wir bieten eine umfassende Rechtsberatung, die bspw. Planungen und Entscheidungen von Unternehmern mit Blick auf zivilrechtliche, strafrechtliche, steuerstrafrechtliche und ggf. disziplinarrechtliche Gefahren vorbeilenkt. Ist ein Strafverfahren nicht zu vermeiden, finden Sie in den Rechtsanwälten der Kanzlei Dr. Peters & Partner versierte und engagierte Strafverteidiger, und zwar auch bei der Verteidigung von Delikten des allgemeinen Strafrechts, Verkehrsstrafrechts oder Sexualstrafrechts.

In einigen Fällen sind unsere Mandanten von vorne herein geständig oder eine Verurteilung ist ersichtlich nicht zu vermeiden. Hier gilt es, im Strafverfahren die Kriterien für ein geringes Strafmaß, d.h. eine milde Strafe, herauszuarbeiten. Wenn eine Freiheitsstrafe unvermeidlich ist, sind Verteidigungsbemühungen auch in der Strafvollstreckung nötig, so dass der Verurteilte frühzeitig im offenen Vollzug einer geregelten Arbeit nachgehen kann oder ein Teil seiner Strafe erlassen wird.

Unser Leistungsspektrum umfasst die Strafverteidigung

  • im Ermittlungsverfahren und
  • vor Gericht in der Tatsacheninstanz sowie im Rechtsmittelverfahren (Berufung und Revision).

Gerne sind wir auch bereit, die Verteidigung mit einem bereits gewählten Verteidiger zusammen fortzuführen oder unseren Mandanten lediglich eine second opinion zu bieten.

Kanzlei Dr. Peters, Hess & Partner

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